Mike Linksvayer – Creative Commons – Die Wissensallmende in unsere Hände nehmen

Mike Linksvayer

Die Wissensallmende wird seit langem schlecht behandelt. Vielleicht seit jeher. Die konkreten Bedingungen dieser nachlässigen Handhabe änderten sich im Laufe der Jahrzehnte, Jahrhunderte und Jahrtausende, aber erst der Boom digitaler Netze brachte eine Wende. Er eröffnete unzählige neue Möglichkeiten, unsere kreative und kulturelle Freiheit zu entfalten. Interaktionen, die bislang vom Urheberrecht beschränkt waren – das Urheberrecht ist übrigens ein wesentlicher Bestandteil dieses schlechten Umgangs mit den Commons –, entwickelten sich explosionsartig und führten zu ganz neuen Formen gesellschaftlicher, demokratischer und ökonomischer Schaffung von Werten.
Die industriellen Anbieter kultureller Inhalte – Filmstudios, Musikkonzerne, Verlage und Medienunternehmen – reagierten auf die damit verbundene rechtliche und politische Herausforderung, indem sie die Wissensallmende ignorierten oder gar angriffen. Sie haben in den letzten zwei Jahrzehnten rückwirkend die Dauer des Urheberrechts verlängern lassen1 und damit verhindert, dass Werke gemeinfrei wurden. Sie haben »Fair Use«2 und andere Ausnahmen eingeschränkt, die Verwendungen urheberrechtlich geschützter Werke ohne Erlaubnis oder Bezahlung erlauben. Sie habe neue dem Urheberrecht ähnliche Monopolgesetze durchgesetzt und Massenklagen gegen normale Leute geführt. Sie haben Technologien zum Teilen von Information unterdrückt und die Gültigkeit des Copyright-Regimes auf große Teile der Welt ausgeweitet.

Commoners entwickeln eigene Werkzeuge für die Wissensallmende

Die spannendsten Entwicklungen im Umgang mit der Wissensallmende kommen nicht aus dem juristischen Establishment und auch nicht aus der Politik oder von Unternehmen, sondern von Hackern und Aktivisten. In den vergangenen zwanzig Jahren haben sie neue Praktiken, Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um die kulturelle Allmende zu erweitern, zu pflegen und zu schützen. Zunächst entstand in den 1980er-Jahren, kurz nachdem das Urheberrecht für Software eingeführt worden war, die Freie-Software-Bewegung.3 Ende der 1990er-Jahre wollten dann Künstler und Kreative, darunter viele Internetnutzer, die Commons in Kultur, Bildung und Wissenschaft mit ähnlichen Mitteln stärken. Aus diesem Umfeld heraus wurde im Jahr 2002 das Projekt Creative Commons (CC) ins Leben gerufen.
Schon zuvor hatte es zahlreiche Versuche gegeben, freie Lizenzen außerhalb des Software-Bereichs zu entwickeln, etwa die Free Documentation License (FDL), die Open Content Principles und die Open Publication License, die Open Audio License, die Open-Music-Lizenzen, die Open-Directory-Lizenz, die Public Library of Science Open Access License, die Ethical Open Documentation License des Electrohippie-Kollektivs, die Free Art License und andere mehr.
Die Gründer von CC als Organisation und die ersten Anwender von CC-Lizenzen sorgten durch ihre Bekanntheit für ausreichend öffentliche Aufmerksamkeit, um die neue Bewegung auf den Weg zu bringen. Nicht zufällig führte dies gleichzeitig zu einer stärkeren Zentralisierung der Nutzung solcher Werkzeuge (siehe folgende Tabelle) zum Umgang mit den so geschaffenen Commons. Autoren digitaler Werke begannen, CC-Lizenzen zu verwenden und weiterzuempfehlen, insbesondere wenn sie äquivalent zu ihren eigenen, zuvor verwendeten Lizenzen waren. Oft versuchten die Herausgeber und wichtigsten Nutzer anderer Lizenzen (s.o.) auch, die rechtliche Kompatibilität zu einer der CC-Lizenzen zu verbessern oder ihre Werke gar auf CC-Lizenzen umzustellen.

Zentrale Verwaltung und Kompatibilität

Zentralisierung klingt nicht gut. Tatsächlich bietet sie aber die Möglichkeit, zwei der größten Herausforderungen zu begegnen, mit denen wir beim sorgsamen Umgang mit der Wissensallmende konfrontiert sind. Die erste Herausforderung besteht darin, die rechtliche Kompatibilität von Inhalten zu sichern, die unter verschiedenen freien Lizenzen stehen.
CreativeCommons_abb1
Da es viele verschiedene Lizenzherausgeber und Lizenzen gibt, kann es leicht zur Zersplitterung der Commons in miteinander inkompatible Pools von Werken und Inhalten kommen. Tatsächlich sind fast alle Lizenzen, die vor der Einführung von Creative Commons herausgegebenen wurden, nicht miteinander kompatibel. Das macht es unmöglich, eine veränderte Fassung eines unter einer bestimmten Lizenz publizierten Werks unter einer anderen Lizenz zu veröffentlichen, da die Bedingungen der ersten Lizenz dann oft nicht erfüllt werden.4
Im Software-Bereich gibt es mehrere wichtige Lizenzherausgeber und viele verschiedene Lizenzen. Mit der Zeit wurde das Problem der Kompatibilität teilweise dadurch gelöst, dass sich ein Herausgeber weitgehend durchgesetzt hat: die Free Software Foundation (FSF), die die General Public License (GPL) betreut. Die FSF ist der Lizenzherausgeber mit der größten Erfahrung, und ihr klares Bekenntnis zu umfassenden Freiheiten für die Nutzer der Software5 hat für Transparenz und Verlässlichkeit gesorgt. Einige andere Lizenzen für Freie Software sind liberaler als die GPL, was Kompatibilität in eine Richtung ermöglicht: Software unter einer liberaleren Lizenz kann in ein unter der GPL stehendes Projekt eingebunden werden, aber nicht umgekehrt. Bei anderen Lizenzen, etwa der Apache Software License 2.0, wurden die Bestimmungen sorgfältig auf die GPL abgestimmt. Während der Entwicklung der Lizenz hat man die Kompatibilität (jeweils als Geber und Empfänger) zwischen der GPL und der Apache Software License bewusst herbeigeführt. Das ist ein Beispiel für gelungene Koordination in der Pflege der Wissensallmende.

Freiheit, Kommerz und die Commons

Inkompatibilitäten gibt es auch zwischen den verschiedenen CC-Lizenzen, aber sie sind juristischer, kultureller und ideologischer Natur und Ergebnis bewusster Gestaltung. Darf beispielsweise ein als Commons konzipiertes Regelwerk kommerzielle Nutzungen einfach per Verbot ausschließen? Eine Denkweise sagt »Nein«: Unternehmen haben eine so zentrale Funktion in unserer Gesellschaft, dass ihr Ausschluss die Commons marginalisieren würde – und durch das Copyleft (die Forderung nach Weitergabe unter gleichen Bedingungen) kann zudem auch bei kommerziellen Verwendungen ein gemeinnütziger Aspekt garantiert werden. Schließlich wird verlangt, dass auch veränderte Versionen geteilt und von anderen genutzt werden dürfen. Man stelle sich kommerziell vertriebene Bildungsmaterialien vor, die auf Wikipedia-Artikeln aufbauen. In den Handel gebrachte Adaptionen von Wikipedia-Materialien müssen genauso unter die CC-BY-SA-Lizenz (Namensnennung
– Weitergabe unter gleichen Bedingungen) gestellt werden, wie das bei anderen Nutzungen der Fall ist, so dass andere sie frei kopieren und verändern können.

Andere widersprechen jedoch dieser Auffassung. Manche Urheber wollen kommerzielle Nutzer von den Commons ausschließen. Andere sind der Ansicht, dass die optimale Lösung für unterschiedliche Bereiche kreativer Tätigkeit (zum Beispiel Fotografie, Spiele, Musik) unterschiedlich ist und dass die entsprechende Frage nicht pauschal entschieden werden kann. Sie plädieren dafür, dass die Betroffenen in der Praxis die beste Lösung für das Commons-Management in ihrem Tätigkeitsbereich jeweils selbst herausfinden. Wieder andere Urheber sind nicht daran interessiert, nichtkommerzielle Commons aufzubauen, sondern sie nutzen (im Gegensatz zur ersten Gruppe) die traditionelle kommerzielle Verwertung auf Basis des Urheberrechts. Sie schließen daher kommerzielle Nutzungen durch andere aus, während sie nichtkommerzielle Nutzungen als Marketingstrategie sehen und zulassen.

Debatten darüber, wie sich die Wissensallmende in den verschiedenen kreativen Bereichen am besten strukturieren lassen, gab es schon lange vor der Entwicklung der Creative-Commons-Lizenzen. Beispielsweise waren viele der frühen offenen Lizenzen außerhalb des Softwarebereichs nicht vollständig frei und offen. Sie erlaubten also nicht jede Nutzung durch jede beliebige Person.6 Im Jahr 1991 wurde Linux zunächst unter einer nichtkommerziellen Lizenz veröffentlicht, wechselte aber schon kurz darauf zur GPL, deren Definition von »frei wie in Frei heit« für andere Bereiche der Wissensallmende vielleicht unangemessen ist. Man könnte sich aber auch ohne das Beispiel der Freien Software für kreative Inhalte und Werke auf die Erlaubnis beliebiger Nutzungen für alle – gewissermaßen als naheliegende Lösung für die Wissensallmende – festlegen. Tatsächlich ist der Trend zu einem Konsens für »frei wie in Freiheit« mittlerweile in verschiedenen Bereichen außerhalb von Software klar erkennbar.

Dazu zählen wissenschaftliche Veröffentlichungen (Open Access), Bildung (Open Education), der Umgang mit Informationen im öffentlichen Sektor und die Offenlegung von Daten. Auch in den bereichsübergreifenden Statistiken zur Verwendung von CC-Lizenzen ist dieser Trend erkennbar. Im Jahr 2003 war »Namensnennung – nichtkommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen« (BY-NC-SA) bei weitem die beliebteste Lizenz; Mitte 2009 wurde sie von der komplett freien BY-SA-Lizenz (Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen) überholt.

Wikipedia und Creative Commons

Der Trend zu »frei wie in Freiheit« ist also mit den Jahren deutlich geworden. Zur gleichen Zeit, als die BY-SA-Lizenz die beliebteste CC-Lizenz wurde, migrierten Wikipedia und andere Projekte der Wikimedia Foundation von der Free Documentation License (FDL) zur BY-SA-Lizenz als Hauptlizenz. Dieser wichtige Schritt markierte den Höhepunkt einer relativ langfristigen Entwicklung in der Governance moderner Commons. Die Wikipedia war im Jahr 2001 gegründet worden, noch bevor die Creative-Commons-Lizenzen auf den Weg gebracht waren. Die Wikipedia verwendete zunächst die FDL, die von der Free Software Foundation für gedruckte Software-Handbücher entworfen worden war. Deshalb war sie für eine Online-Enzyklopädie wenig geeignet.

Viele Wikipedianer wollten auf die BY-SA-Lizenz umsteigen, doch dies war nicht so einfach. Die Wikipedia besteht aus Beiträgen, die direkt unter eine freie Lizenz gestellt werden. Sie erwartet von den Autorinnen und Autoren nicht, dass sie der Wikipedia spezielle Rechte gewähren, die nicht auch die Öffentlichkeit besitzt. Das ist im Grunde ein »Best Practice« für den Umgang mit der Wissensallmende, denn wenn ein Beteiligter »gleicher als die anderen« ist und sich nicht an die allgemeinen Regeln der Commons halten muss, gefährdet dies den Zusammenhalt der Gemeinschaft, und es blockiert die Selbstverwaltung. Nun ergab sich jedoch das Problem, dass die FDL inkompatibel zu anderen Copyleft-Lizenzen ist. Und abgesehen von diesem rechtlichen Hindernis waren viele Wikipedianer nicht überzeugt, dass Creative Commons der ideale Herausgeber für die Hauptlizenz des Wikipedia-Projekts wäre. Die verschiedenen nur teilweise offenen Lizenzen von Creative Commons signalisierten kein ausreichend klares Bekenntnis zur völligen Freiheit, bei der niemand ausgeschlossen werden kann. Auch die Free Software Foundation, die als Herausgeberin der FDL die Kompatibilität ermöglichen musste, hatte zunächst Bedenken. Doch die Migration ist geglückt und die erfolgreiche Migration der Wikipedia zur BY-SA-Lizenz hat die Kompatibilität der verschiedenen Pools der Wissensallmende verbessert und damit ihre Robustheit und ihren Zusammenhalt gestärkt.

Der öffentliche Sektor setzt auf CC-Lizenzen7

Die zweite Herausforderung, für die die zentrale Herausgabe von Lizenzen eine Lösung bietet, ist die Verbesserung der Sichtbarkeit und Überzeugungskraft der Commons. Die anfängliche Nutzung durch Blogger, Fotografen und Musiker sowie frühe institutionelle Verbindungen verschafften den CC-Lizenzen bereits Aufmerksamkeit im Mainstream. Später wurden sie von Software-Plattformen und großen Institutionen übernommen, was ihre Nutzung schlagartig vervielfachte. Viele Regierungen benutzen mittlerweile CC-Lizenzen, um Informationen aus dem öffentlichen Sektor zu veröffentlichen – dabei spielten Australien und Neuseeland die Vorreiterrolle. Einige Geldgeber knüpfen inzwischen Förderungen an die freie Lizenzierung der geförderten Werke, die allen zumindest gewisse Zugangs- und Weiterverwendungsrechte einräumt. CC-Lizenzen sind zu einem Standardinstrument geworden, um die Wissensallmende zu erweitern und zu pflegen. Sie haben es für viele Commoners und auch für die breite Öffentlichkeit einfacher gemacht, sich an Commons zu beteiligen und aus ihnen Nutzen zu ziehen.
Eine Schlüsselrolle in diesem Prozess spielte das weltweite Netzwerk von Partnern (die autonom sind oder Teil größerer Institutionen, etwa juristische Fakultäten, kulturelle Institutionen und die jeweiligen Landesorganisationen der Wikimedia). Diese Partner liefern unabdingbares Expertenwissen – und sie üben den nötigen Druck aus –, um die CC-Werkzeuge weltweit verwendbar zu machen. Ohne ihren Einsatz wäre es für Regierungen und andere Institutionen oft einfacher, eigene (inkompatible) Nutzungsbestimmungen zu schaffen, was allerdings wiederum zur bereits diskutierten Zersplitterung der Commons führen würde.
Im Herbst des Jahres 2011 begann CC damit, die Anforderungen und Entwürfe für die Version 4.0 seiner Lizenzen zusammenzutragen. Die Veröffentlichung der Version 4.0 wird ein weiterer entscheidender (und aufwändiger!) Schritt bei der Entwicklung geeigneter Governance-Strukturen für die Wissensallmende sein.

Die Zukunft der Wissensallmende

Creative Commons und verwandte Bewegungen haben die Wissensallmende, die bis vor kurzem bestenfalls ignoriert wurden, wieder in den Blick gerückt. Sie zu ignorieren ist schwer geworden, denn nicht selten gelingt es aus den kulturellen und digitalen Commons heraus, Monopole auf dem Markt für Wissen und Ideen auszukooperieren,8 womit sie den Wert lebendiger, nichtmarktförmiger Commons für Kultur, Bildung, Wissenschaft, Demokratie und für die Wirtschaft belegen (man denke nur an den Erfolg von Wikipedia).
Viele Fragen zur Organisation der Wissensallmende und den für ihre Produktion geeigneten Strukturen sind noch offen. Wie kann man zum Beispiel vermeiden, dass proprietäre Methoden immer weitergeführt werden? Wie können stattdessen die besonderen Eigenschaften der Commons, die wirtschaftlich und politisch größere Vorteile bieten, zur Schaffung von Werken und Produkten sowie zur Erweiterung der Wissensallmende genutzt werden?
Trotz aller beschriebenen Entwicklungen »von unten« ist die gesellschaftliche Organisation der Wissensallmende noch immer sehr schwach. Im Vergleich mit dem Wissen und der Erfahrung in der Produktion und Vermarktung über intellektuelle Monopole steckt die commonsbasierte Peer-Produktion9 noch in den Kinderschuhen. Doch wir können hoffen, dass Geschichte und Technologie auf unserer Seite sind und dass schon die nächste Generation unser Wissen nutzt und vertieft. Um die Zukunft so zu gestalten, wie wir sie brauchen und wünschen, bedarf es der Anstrengung vieler Commoners.

  1. Der Autor bezieht sich hier unter anderem auf den Copyright Term Extension Act von 1998 (auch »Sonny Bono Copyright Extension Act«) in den USA. Dieser verlängerte die Gültigkeit des Copyright auf 90 Jahre nach dem Tod des Autors. Ein weiteres Beispiel aus Europa: Im September 2011 hat sich der Ministerrat der EU-Mitgliedsstaaten auf eine Verlängerung einiger Schutzrechte für Tonaufnahmen von 50 Jahren auf 70 Jahre verständigt. Es geht um Rechte an der Aufführung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, nicht um die Urheberrechte der Autoren oder Komponisten selbst. Die Verlängerung bedeutet demnach nicht, dass die Musikaufnahmen später gemeinfrei werden – da besagte Urheberrechte erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen (§ 64 UrhG). Von der Regelung profitieren die großen Musiklabels, die ihre Tonträgerrechte länger auswerten können (Anm. der Hg.).
  2. »Fair Use« (dt.: angemessene Verwendung) ist ein Prinzip des anglo-amerikanischen Urheberrechtssystems, kodifiziert in § 107 des US-amerikanischen Copyright Act, nach dem es erlaubt ist, geschütztes Material, etwa für Bildungszwecke, zu nutzen. »Fair Use« erfüllt eine vergleichbare Funktion wie die Schrankenbestimmungen des kontinentaleuropäischen Urheberrechts (Anm. der Hg.).
  3. Zur Relevanz Freier Software in der öffentlichen Verwaltung siehe den Artikel von Fe-derico Heinz in diesem Buch (Anm. der Hg.).
  4. Ein Beispiel: Lizenzen, die die Lizenzierung veränderter Versionen unter derselben Lizenz verlangen (das sogenannte »Copyleft« also die »Weitergabe zu gleichen Bedingungen«, siehe Tabelle), kommen naturgemäß nicht als Quellen von Inhalten für andere Lizenzen in Frage, sofern dies nicht durch eine Kompatibilitätsklausel explizit erlaubt wird.
  5. Siehe ausführlich den folgenden Beitrag von Benjamin Mako Hill (Anm. der Hg.).
  6. Welche Implikationen diese Unterscheidung hat, beschreibt Benjamin Mako Hill im folgenden Beitrag am Beispiel der Diskussion in der Softwarewelt (Anm. der Hg.).
  7. Ein aktuelles Gegenbeispiel aus Deutschland beschreibt Matthias Kirschner in diesem Buch (Anm. der Hg.).
  8. Siehe den Beitrag von Stefan Meretz in diesem Buch (Anm. der Hg.).
  9. Siehe die Beiträge von Christian Siefkes und Michel Bauwens in diesem Buch (Anm. der Hg.).